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   OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 13 LA 143/14   

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https://dejure.org/2014,40782
OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 13 LA 143/14 (https://dejure.org/2014,40782)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.12.2014 - 13 LA 143/14 (https://dejure.org/2014,40782)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 13 LA 143/14 (https://dejure.org/2014,40782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 VetVwGO ND 2014; § 1 Abs 1 S 1 VwKostG ND; § 14 VwKostG ND; § 4 Abs 2 VwKostG ND
    Dolo agit; Gebühr; GOVet; GOVV; LAVES; Leistungsgebühr; Rückstandskontrolle; unzulässige Rechtsausübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2011 - 13 LA 24/11

    Geltendmachung der dem LAVES i.R.d. Lebensmittelüberwachung entstandenen Kosten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 13 LA 143/14
    In seinem Beschluss vom 14. Juli 2011 - 13 LA 24/11 - (juris, Rdnr. 4 ff.) hat der Senat anlässlich eines vergleichbaren Falles ausgeführt:.

    Allerdings hat der Senat in seinem bereits zitierten Beschluss vom 14. Juli 2011 - 13 LA 24/11 - (juris, Rdnr. 7) ausgeführt, mit diesem Erlass werde die - im damaligen Verfahren unstreitige - materielle Erstattungspflicht der Überwachungsbehörden gegenüber den Untersuchungsämtern in der in den Gebührenordnungen vorgesehenen Höhe festgelegt.

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 14. Juli 2011 - 13 LA 24/11 - in hinreichender Klarheit ausgeführt, dass in der vorliegenden Konstellation nicht von einer Amtshandlung des Beklagten gegenüber dem Kläger ausgegangen werden kann.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 13 LA 143/14
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458; BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, juris).

    Zwar dürfen insoweit die Darlegungserfordernisse nicht überspannt werden, weil sich ein nicht auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierter Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand Erkenntnisse über das in vergleichbaren Streitverfahren übliche Maß an Komplexität nicht beschaffen kann, während sie dem angerufenen Gericht ohne weiteres zugänglich sind (BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00, juris, Rdnr. 17).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 13 LA 143/14
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458; BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, juris).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 13 LA 143/14
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 - , jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 13 LA 143/14
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 - , jeweils zit. nach juris).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88

    Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 13 LA 143/14
    Dies ergibt sich aus dem auch im öffentlichen- Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 26.88 -, juris, Rdnr. 10, m.w.N.), in der Ausprägung des Rechtssatzes "dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est", der es verbietet, dass etwas gefordert wird, das sogleich wieder zurück zu gewähren ist.
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 13 LA 143/14
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 - , jeweils zit. nach juris).
  • OVG Thüringen, 16.05.2001 - 1 KO 646/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Gebühren; Baurecht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 13 LA 143/14
    Auch auf das Urteil des OVG Thüringen vom 16. Mai 2001 - 1 KO 646/99 - (juris) kann ein gegenteiliger Schluss nicht gestützt werden, lässt diese Entscheidung die Frage des Vorliegens einer Amtshandlung im dortigen Fall doch ausdrücklich offen (juris, Rdnr. 22).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - 7 A 10637/07

    Gebühren für Rückstandskontrollen; Schlachtfleisch; Gebührenpflicht von Kommunen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 13 LA 143/14
    Das Vorliegen einer Amtshandlung des Beklagten gegenüber dem Kläger kann auch nicht unter Rückgriff auf das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 13. Dezember 2007 - 7 A 10637/07 - (juris, Rdnrn. 17, 26) bejaht werden.
  • VG Berlin, 25.02.2015 - 24 K 14.15

    Direktabschiebung eines ausreisepflichtigen Ausländers ohne richterliche

    Dies ergibt sich aus dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 26.88 -, Juris, Rdnr. 10, m.w.N.), in der Ausprägung des Rechtssatzes "dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est", der es verbietet, dass etwas gefordert wird, das sogleich wieder zurück zu gewähren ist (OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.12.2014 - 13 LA 143/14 -, Juris Rz 13.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2022 - 12 S 2546/22

    Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

    Wäre der Betroffene unmittelbar mit der Einreise wieder vollziehbar ausreisepflichtig, so steht der Geltendmachung eines Folgenbeseitigungsanspruchs der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.1988 - 4 C 26.88 -, juris Rn. 10; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.12.2014 - 13 LA 143/14 -, juris Rn. 13; Hailbronner/Fritzsch in: Hailbronner, AuslR, § 58 Rn. 109 ; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 58 Rn. 175 ).
  • VG München, 09.07.2020 - M 18 K 17.5442

    Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag

    Danach kann die Ausübung eines Rechts unzulässig sein, wenn der Berechtigte etwas fordert, das sogleich wieder zurück zu gewähren ist (vgl. NdsOVG, B. v. 16.12.2014 - 13 LA 143/14 - juris Rn. 13).
  • VG Hannover, 25.05.2016 - 10 A 361/16

    Amtshandlung; Bestimmtheitsgebot; Gebührenordnung; Gefährlichkeitsfeststellung;

    Die Beklagte verweist hierfür zwar auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach (Urteil vom 17.09.2009 - AN 16 K 09.00893 -, BeckRS 2009, 47276), doch hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht, dem die Kammer folgt, diese Rechtsauffassung abgelehnt (Beschluss vom 16.12.2014 - 13 LA 143/14 -, Rn. 6, juris) und (a.a.O. Rn. 7) dazu ausgeführt, dass eine Amtshandlung ein selbständiges, in sich abgeschlossenes Verwaltungshandeln eines öffentlich-rechtlich organisierten Rechtsträgers auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts durch seine Organe ist, insbesondere Behörden, im Einzelfall und mit Außenwirkung.
  • VG Lüneburg, 10.06.2022 - 5 A 36/20

    Approbation; gesundheitliche Eignung; Gutachten; Kosten; Kostenbescheid; Ruhen

    Eine Amtshandlung ist ein selbstständiges, in sich abgeschlossenes Verwaltungshandeln eines öffentlich-rechtlich organisierten Rechtsträgers auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts durch seine Organe, insbesondere Behörden, im Einzelfall und mit Außenwirkung (vgl. Nds. OVG, Beschluss v. 16.12.2014 - 13 LA 143/14 -, juris Rn. 7).
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